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"Eine einheitliche oder auch nur eine vorherrschende Definition des Begriffs Kriminologie besteht bis heute nicht"[1].

Unter anderem wurde Kriminologie definiert als

„die Lehre vom Verbrechen als Erscheinung im Leben des Volkes und im Leben des Einzelnen",[1]

„die Wissenschaft von der Kriminalität der einzelnen Menschen und der Kultur-völker",[2]

„die Wissenschaft vom Verbrechen (crimen) als einem tatsächlichem Vorgang im wirklichen Leben",[3]

„die Wissenschaft vom Wesen der Rechts brechenden Persönlichkeit sowie von den bestimmten Faktoren und Erscheinungsformen des Verbrechens im Leben der Gesellschaft wie im Dasein des Einzelnen",[4]

„das Studium (noch nicht das vollständige Wissen) des Verbrechensverständ-nisses, der Verbrechensverhütung, der Entwicklung des Rechts und der Strafe und Behandlung von erwachsenen und jugendlichen Rechtsbrechern",[5]

„die Lehre von den Tatsachen der Kriminalität, ihren Erscheinungsformen und ihrer sozialen und psychologischen Gesetzmäßigkeit, darunter ihrer Ursachen[6]" oder

„die geordnete Gesamtheit des Erfahrungswissens über das Verbrechen, den Rechtsbrecher, das negativ sozial auffällige Verhalten und über dessen Kontrolle“.[7]

Als Gegenstandsbereich der Kriminologie werden u.a. die "Vorgänge der Ent-stehung von Gesetzen, der Verletzung von Gesetzen und der Reaktion auf Gesetzesverletzungen“[9] oder die "Faktoren und der Prozess der kriminellen Handlung sowie den Strategien zu deren  Verhinderung“[10] beschrieben. 

Gegenstand der Kriminologie nach marxistischer Prägung sind "die Ursachen der Kriminalität und die Gesetzmäßigkeiten ihrer Wirkungsweise im Sinn sozialer (materieller und ideologischer) Phänomene sowie die Mitwirkung an der Heraus-arbeitung von Grundsätzen zur Eindämmung und schrittweisen Aufhebung der Kriminalität durch umfassende gesellschaftliche und staatliche Maßnahmen, die im Rahmen der weiteren planmäßigen Umgestaltung der Gesellschaft zum Kommunismus notwendig und möglich sind“.[11]

Zwei relevante Definitionen lauten wie folgt: 

1.      Definition

Während Hauptaufgabe der Kriminalistik die praktische Aufklärung von Straftaten ist, ist die Kriminologie 
      ·  eine empirische, interdisziplinäre Tatsachenwissenschaft,
      ·  die sich mit den im individuell-menschlichen,  z.B. Anlagen,
         Krankheiten, Familie, Alter, und
      ·  gesellschaftlichen Bereich, z.B. Umweltbedingungen wie Beruf,
         Bezugsgruppen, Medien, Kriminalisierungs- und Entkriminalisierungs-
         prozessen, liegenden
      ·  veränderlichen Umständen und Bedingungen befasst, die mit dem
                        o        Zustandekommen,
                        o        den Ursachen,
                        o        der Begehung und
                        o        Verhinderung
      ·  bekannter und noch unbekannter Verbrechen (Ätiologie, Täter-
         typologie, Phänomenologie, Kriminalgeographie, Prävention, Prognose,
         Dunkelfeldforschung)
      ·  im Allgemeinen und im besonderen Fall zusammenhängen.
Mit  interdisziplinärem, multifaktorellem Ansatz richtet sie dabei ihre Forschungen im Erfahrungsbereich auch auf alles, was sowohl
      ·  mit dem von der Rechtsnorm bzw. Sozialordnung missbilligten Verhalten,
         einschließlich deren Zustandekommen, 
      ·  den Instanzen der Sozialkontrolle,
      ·  der Persönlichkeit der Rechtsbrecher und Rechtsbrecherinnen in ihren
         sozialen Bezügen,
      ·  deren Behandlung sowie
      ·  die Art und Auswirkung von Sanktionen (auch Strafvollstreckung) und
      ·  die Zeit nach dem Vollzug einer Freiheitsstrafe, z.B. Diversion,
         Strafvollzug, Pönologie, Resozialisierung, zusammenhängt.
Außerdem  erforscht sie die Stellung und Rolle der Opfer von Straftaten sowie den Prozess des Opferwerdens (Viktimologie).[12]

2.      Definition
Kriminologie ist die geordnete Gesamtheit des Erfahrungswissens über das Verbrechen, den Rechtsbrecher, die negativ sozialen Auffälligkeiten und über die Kontrolle dieses Verhaltens.
Ihr Wissensgebiet lässt sich mit den drei Grundbegriffen Verbrechen, Verbrecher und Verbrechenskontrolle treffend kennzeichnen. Ihnen sind auch Opferbelange und Verbrechensverhütung zugeordnet.[13]

Quellen:

[1] Eisenberg, Kriminologie, 3. Auflage, 1990, S. 1

[2] Exner, 1949, S. 1

[3] Sauer, 1950, S. 1

[4] Mezger, 1951, S. 3

[5] Würtenberger, 1957, S. 40

[6] Taft-Ralph, 1964, S. 11

[7] Kaiser, 1971, S. 13

[8] Kaiser, 1971, S. 13

[9] Sutherland/Cressy, 1974, S. 3

[10] Gassin, 1988, S. 13 ff.

[11] Lekschas, 1971, S. 59

[12] Schmelz, G.: „Das System der Kriminalwissenschaften“. In: KRIMINALISTIK, Heft 8-9/97, S. 562[13] Kaiser, G.: Kriminologie, 10. Auflage, Heidelberg 1997, S. 1

 
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