Die Bedeutung des Begriffs "Kriminalistik" hat sich im Laufe der Zeit erheblich gewandelt.[1]
Ursprünglich verstand man darunter die gesamte Strafrechtswissenschaft[2] oder "die Lehre von den Realien des Strafrechts“.[3] Später sah man sie als "Strafuntersuchungskunde“,[4] "Nichtjuristische Kriminalwissenschaft“[5] und als Disziplin der Kriminologie[6] oder der Rechtsmedizin.[7] Außerdem gebrauchte man diesen Begriff synonym für Kriminaltaktik[8] oder Kriminaltechnik.[9]
Eine allgemein gültige Definition für den Begriff "Kriminalistik" sowie eine exakte Gegenstandsbeschreibung ist jedoch bis heute nicht existent.
Zur Definition des Begriffs „Kriminalistik“ erscheinen die drei folgenden relevant:
1. Definition Kriminalistik ist die eigenständige (interdisziplinäre) Wissenschaft der unmittel-baren, praktischen Prävention und Repression von Verbrechen und Vergehen sowie der dazu erforderlichen am Einzelfall orientierten (rechtlich zulässigen) relevanten, allgemeinen und besonderen Methoden, Taktiken und Techniken, insbesondere der Beweislehre, Spurenkunde und natur- und geisteswissen-schaftlichen Hilfswissenschaften, z.B. Physik, Chemie, Biologie, Medizin, Psycho-logie, Soziologie und Informationstechnologie. Ihr Gegenstand ist die Verhinderung und/oder wahrheitsgemäße Aufklärung kon-kreter Straftaten durch Ermittlung tatverdächtiger Personen sowie lückenloser und vollständiger Erforschung, Erhebung und Feststellung aller relevanten Umstände / Tatbestände, ihrer Zusammenhänge, Bedingungen und Wirkungen, insbesondere unter Berücksichtigung der taktischen Erfordernisse und der Grundsätze der Beweislehre und Spurenkunde, um das Geschehene objektiv nachvollziehbar zu machen, d.h. verfügbare Information im Hinblick auf die Klärung chronologischer Bezüge und deren Nachweis zu erforschen und zu sichern.[10]
2. Definition Kriminalistik wird als Wissenschaft von der Strategie und Methodik der Aufdek-kung und Aufklärung, der Täterermittlung und –überführung, vom taktischen und technischen Vorgehen bei der Kriminalitätsbekämpfung bezeichnet. In diesem Kontext umfasst sie das Wissen um die Methoden und Mittel der Verhütung, Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten, einschließlich der Fahndung nach Personen und Sachen sowie der Erlangung gerichtlicher Beweise.[11]
3. Definition Kriminalistik ist die Wissenschaft von der Aufdeckung, Untersuchung und Ver-hütung von Straftaten. Ihr Gegenstand sind die Gesetzmäßigkeiten und Erschei-nungen des Entstehens von Information bei der Begehung von Straftaten sowie die Methoden ihres Auffindens, Sicherns und Bewertens für Ermittlungs- und Beweiszwecke. Ihre Aufgabe ist es, Handlungen und Ereignisse mit kriminalis-tisch-strafrechtlicher Relevanz aufzudecken, ihren Ablauf zu untersuchen, den Täter zu ermitteln und mit hinreichender Sicherheit zu überführen sowie Wir-kungsmöglichkeiten in präventiver Hinsicht zu erkennen und in Anwendung zu bringen.[12]
Von den Fachhochschulen des Bundes und der Länder wurde die Einteil-ung in die Kriminalistik nach Allgemeiner und Besonderer Kriminalistik mit folgenden Inhalten diskutiert[13] (siehe auch u.a. Grafik):
Allgemeine Kriminalistik
- Allgemeine Theorie und Methodologie der Kriminalistik
- Ermittlungsmethoden und –erkenntnisse, spezielle Methoden zur Aufdeckung
und Verhütung
- Spezielle Delikte
- Tätertypen / Angriffsobjekte
- Kriminalstrategische Aspekte (delikts-, fach und regionalbezogen)
- Andere kriminalistisch relevante Ereignisse (unnatürliche Todesfälle,
Vermißtenfälle, Brände)
- Straftaten von bestimmten Personengruppen (Jugendliche, Ausländer,
Serientäter) und gegen bestimmte Objekte (Geldinstitute, Kraftfahrzeuge)
Besonders erwähnenswert escheint bei diesem Vorschlag, dass die Kriminal-strategie im Bereich der Besonderen Kriminalistik angesiedelt ist, was möglicher-weise ihrer Bedeutung nicht gerecht wird. Daher wird die Kriminalstrategie unter einer eigenen Rubrik erläutert.
Quellen:
[1] Burghard/Schreiber in: KRIMINALISTIK, Heft 5/93, S. 12
[2] Groß,Geerds, Mergen in BKA-Forschungsreihe "Wissenschaftliche Kriminalistik" in „Kriminalistik – Handbuch für Praxis und Wissenschaft, Bd. 1, 1993, S. 19 ff. ("Die Kriminalistik im Wissenschaftssystem der Kriminologie"), Zbinden 54,0; von Liszt 1881,1